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Impfungen mit dem bivalenten Coronaimpfstoff B4/B5 seit dem 27.09.2022

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt folgenden Personengruppen eine zweite Auffrischungsimpfung mit den bivalenten B4/B5 Impfstoff.

Der Impfabstand sollte in der Regel sechs Monate betragen. 

  1. Personen ab 60 Jahren
  2. Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  3. Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt mit den Patienten bzw. Bewohnern
  4. Kinder ab fünf Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben.