Am 8. April 2023 tritt die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) außer Kraft. Obwohl sich die KV Berlin seit Dezember 2022 in Verhandlung mit den Berliner Krankenkassenverbänden über die künftige Vergütung der COVID-19-Impfung befand, konnte bis heute keine Einigung erzielt werden. Deshalb können Praxen die Impfung ab dem 8. April 2023 vorübergehend nicht mehr über die KV Berlin abrechnen und sollen als Privatleistungen abgerechnet werden!