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Neuregelung der Ibuprofenverordnungen der GKV

  1. symptomatische Behandlung von Schmerz und Entzündung bei akuten Arthritiden (einschließlich Gichtanfall)
  2. ­­­­­­chronischen Arthritiden, insbesondere bei rheumatoider Arthritis (chronische Polyarthritis) 
  3. Spondylitis ankylosans (Morbus Bechterew)
  4. Reizzuständen bei degenerativen Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen (Arthrosen und Spondylarthrosen)
  5. entzündlichen weichteilrheumatischen Erkrankungen

Liebe Patient*Innen, die gesetzlichen Krankenkassen haben sich entschlossen die Verschreibungspflichtigkeit für Ibuprofen (Verordnung auf ein rosa Rezept) deutlich einzuschränken. Die oben aufgelisteten Erkrankungen bilden nunmehr die einzige Möglichkeit Ihnen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen dieses Rezept auszustellen! Folgend sind alle Vertragsärzte verpflichtet sich an diese Vorgaben der Gesetzlichen Krankenkassen im Sinne der vorgeschriebenen „Wirtschaftlichkeit“ zu agieren!