Ab dem 1. Januar müssen Praxen gesetzlich Versicherten keine zweite ausgedruckte AU-Bescheinigung mehr aushändigen. Arbeitgeber rufen diese digital bei der Krankenkasse ab.
Bisher schicken Praxen die eAU an die Krankenkassen und Patient*innen erhalten aus dem PVS heraus zwei Stylesheets. Das sind die AU-Bescheinigung für den Versicherten /die Versicherte und die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber. Da die letztere Bescheinigung zum 1. Januar 2023 für gesetzlich Versicherte entfällt, müssen Praxen diesen Patient*innen keine AU in Papierform mitgeben.