Menschen, deren Tätigkeit dem Gemeinwohl dient, sehen sich in den vergangenen Jahren zunehmend Gewalt am Arbeitsplatz ausgesetzt. Betroffen ist neben Polizei und Feuerwehr vor allem medizinisches Personal.
Die Vorfälle ereignen sich dabei nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch in Praxen. Eine Online-Befragung der KBV ergab: Ganze 80 Prozent der über 7.000 befragten Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisangestellten haben im Jahr 2023 verbale Gewalt erlebt. Aber auch physische Auseinandersetzungen sind laut Umfrage keine Seltenheit: Fast die Hälfte hat in den vergangen fünf Jahren bis 2024 körperliche Gewalt bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erfahren.
Einen Grund für die hohe Gewaltbereitschaft sehen viele der Befragten in einem gestiegenen Anspruchsdenken von Patientinnen und Patienten. Könnten Wünsche nach zeitnahen Terminen, Rezepten oder bestimmten Untersuchungen nicht unmittelbar befriedigt werden, äußere sich das vermehrt in Frust – und mitunter verbaler oder sogar körperlicher Gewalt.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Drohungen gegenüber Ärzten, inklusive Niedergelassenen, und deren Unterstützungspersonal künftig mit einem Sondertatbestand strafbar sind und mit einem ordentlichen Strafrahmen versehen werden. Die entsprechende Anpassung im Strafgesetzbuch würde den Forderungen der KBV folgen. Diese hatte bereits in der vergangenen Legislatur auf die Gewalt in Praxen aufmerksam gemacht. Der vorliegende Referentenentwurf setzt aus KBV-Sicht ein wichtiges Zeichen für den Schutz des Gemeinwesens.